Bei
unterbliebener Zahlung von Gehalt / Lohn (auch eines Teiles hiervon) ist häufig ein sehr schnelles Vorgehen deshalb notwendig, weil arbeitsvertragliche oder
tarifvertragliche
Verfallklauseln / Ausschlußfristen existieren können, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Bei tariflichen Verfallklauseln kann es je nach
dem anzuwendenden Tarifvertrag im Extremfall sogar notwendig sein, dass man einen Anspruch innerhalb von vier Wochen geltend machen
muss.
Werden solche Verfallfristen nicht beachtet, kann dies zu einem endgültigen Anspruchsverlust bezüglich des Gehaltes führen, wenn die richtigen Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen werden.